FAQ
FAQ rund um die AMB
- Wie kann ich mich zur AMB 2026 anmelden?
- Bis wann muss die Anmeldung für die AMB 2026 bei der Messe Stuttgart eingehen? Gibt es einen Anmeldeschluss?
- Ab wann ist die Anmeldung verbindlich?
- Was muss bei der Anmeldung für den Messestand beachtet werden?
- Wann beginnt die Hallenaufplanung und wie ist das Procedere? Wird es wieder eine thematische Hallenaufteilung geben?
- Wann ist die erste Rechnung fällig?
- Wie sind die allgemeinen Rücktrittsbedingungen der Messe Stuttgart?
- Gibt es einen Aussteller-Newsletter?
- Gibt es eine Ansprechperson für weitere Fragen?
Die Anmeldephase für die AMB 2026 startet im Frühjahr 2025. Hier finden Sie alle Informationen zur Ausstelleranmeldung.
Bitte geben Sie bei Ihrer Anmeldung Ihre Wünsche zum Stand, zur Standlage sowie zur Standgröße an.
Anmeldungen bis 31. Juli 2025 werden nach der Zulassungsprüfung in der ersten Hallenaufplanung berücksichtigt. Später eingehende Anmeldungen werden je nach verfügbarer Fläche berücksichtigt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Anmeldung keine Garantie für die Teilnahme an der AMB 2026 zur Folge hat.
Die Hallenplanung startet am 1. August 2025.
Die Anmeldung zur AMB 2026 ist zunächst unverbindlich und wird mit Versand der Standbestätigung verbindlich. Die Standbestätigung wird nach Zusage des Ausstellers zum Platzierungsvorschlag an diesen versendet. Mit der Bestätigung kommt somit der Mietvertrag (Ausstellungsvertrag) zustande.
Bitte melden Sie Ihren tatsächlich benötigten Flächenbedarf bzw. Ihre Wunschstandgröße an und bedenken Sie die Mindeststandgrößen (Reihenstand 20m², Eckstand 40m², Kopfstand 100m² und Blockstand 200m²).
Um ein breites Ausstellerspektrum zu gewinnen und möglichst vielen Firmen die Teilnahme zu ermöglichen, ist die Messe Stuttgart bestrebt (im Rahmen der bis zum Aufplanungsbeginn am 1. August 2025 eingegangenen Anmeldungen und der thematischen Hallenaufplanung) die Flächenwünsche der Aussteller weitestgehend zu berücksichtigen.
Es wird eine thematische Aufplanung geben, die sich an der Vorveranstaltung orientiert und die Produktgruppen laut Produkt- und Dienstleitungsverzeichnis berücksichtigt.
Als unverbindliche Basis der Aufplanung innerhalb der Hallen dient die Aufplanung der AMB 2024.
Beispiel: Sie haben als ausstellendes Unternehmen an der AMB 2024 teilgenommen und möchten den gleichen Stand wieder buchen, so wird dies im Rahmen der Aufplanung unter den oben genannten Aspekten sowie der technischen Umsetzbarkeit geprüft.
Die Rechnungsstellung der Anzahlung in Höhe von 33 % aller angemeldeten Leistungen erfolgt nach Anmeldungseingang, jedoch frühestens am 14. Oktober 2025.
Die Schlussrechnung der Standmiete erfolgt 12 Wochen vor Veranstaltungsbeginn über die Differenz der tatsächlich gebuchten Fläche und der geleisteten Anzahlung.
Es gelten die Rücktrittsbedingungen die in den Allgemeinen und Besonderen Teilnahmebedingungen der Messe Stuttgart beschrieben sind, die detaillierten Ausführungen sind hierin zu finden.
Hervorheben möchten wir die folgenden Aspekte:
- Vor Vertragsschluss (Versand der Standbestätigung) ist ein Rücktritt von der Anmeldung kostenfrei (AGB Punkt 2.3).
- Nach Vertragsschluss wird eine Ausfallmiete von 100 % der Standmiete erhoben, es sei denn es liegt eine Neuvermietung vor, dann reduziert sich die Ausfallmiete um bis zu 75 % (AGB Punkt 4.1 bis 4.3).
Das Projektteam der AMB steht Ihnen bei all Ihren Fragen gerne zur Verfügung. Die Kontaktdaten finden Sie hier.