Gewinnspiel

Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen der Landesmesse Stuttgart GmbH für das Gewinnspiel des Morgenmacher Festivals vom 25. bis 28. April 2019.

Die Landesmesse Stuttgart GmbH (nachfolgend bezeichnet als „Messe Stuttgart“) führt in dem Zeitraum vom 25. bis 28. April 2019 während der Frühjahrsmessen ein Gewinnspiel durch. Unter allen Teilnehmern, die am Promo-Stand des Morgenmacher Festivals in Halle 6 in der Fotobox ein Foto machen und dieses mit dem Hashtag #morgenmacher auf einem Social-Media-Kanal hochladen, werden 5x2 Eintrittskarten für das Morgenmacher Festival verlost.

Für dieses Gewinnspiel gelten die nachfolgenden Teilnahmebedingungen:


1. Aktion

1.1 Veranstalter der Aktion ist die Landesmesse Stuttgart GmbH, Messepiazza 1, 70629 Stuttgart.

1.2 Diese Aktion steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert. Der Empfänger der von den Teilnehmern bereitgestellten Informationen ist nicht Facebook, sondern die Messe Stuttgart. Die von den Teilnehmern bereitgestellten Informationen/Daten werden ausschließlich für die Durchführung und Abwicklung dieses Gewinnspiels verwendet.
 

2. Teilnahme

2.1 Teilnahmeberechtigt sind volljährige Personen mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland. Minderjährige bedürfen für ihre Teilnahme der Einwilligung ihres gesetzlichen Vertreters. Mitarbeiter der Messe Stuttgart sowie deren Angehörige sind nicht zur Teilnahme berechtigt.

2.2 Eine Barauszahlung des Gewinns erfolgt nicht. Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist kostenlos (ausgenommen der Gebühren und Nutzungsentgelte für den Internetzugang).

2.3 Eine Person nimmt an dem Gewinnspiel teil, indem sie bis 28. April 2019 ein Foto aus der Fotobox hochlädt mit dem Hashtag #morgenmacher. Untersagt ist die maschinelle Eintragung von Datenüber Gewinnspieldienste, Dienstleister oder andere Automatismen. Für die Teilnahme ist ein öffentliches Instagram-Profil erforderlich. Private Profile können nicht am Gewinnspiel teilnehmen.

2.4 Die Teilnahme ist nicht von dem Erwerb einer Ware oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung von der Messe Stuttgart abhängig.

2.5 Jeder Teilnehmer kann innerhalb des Gewinnspielzeitraums nur einmalig einen Preis gewinnen.

2.6 Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich die Messe Stuttgart das Recht vor, Personen, die gegen diese Bedingungen verstoßen, vom Gewinnspiel auszuschließen.
 

3. Abbruch der Aktion

Die Messe Stuttgart behält sich das Recht vor, eine von ihr veranstaltete Aktion jederzeit abzubrechen bzw. zu beenden. Von dieser Möglichkeit kann insbesondere dann Gebrauch gemacht werden, wenn beispielsweise aus technischen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung der Aktion nicht gewährleistet ist.
 

4. Benachrichtigung und Zustellung der Gewinne

Die Gewinner werden per Zufallsgenerator ausgelost und per Direktnachricht bis 31. Mai 2019 über Instagram, Facebook oder Twitter benachrichtigt. Die Mitteilung der Gewinner-Adressen muss bis 10. Juni 2019 erfolgen, ansonsten wird ein neuer Gewinner gezogen. Die Zustellung der Gewinne erfolgt per E-Mail.
 

5. Haftung, Freistellung

Die Haftung der Messe Stuttgart gegenüber Aktionsteilnehmern ist wie folgt beschränkt: Im Grundsatz ist die Haftung der Messe Stuttgart, ihrer gesetzlichen Vertreter und ihrer Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen.

Der Haftungsausschluss gemäß Satz 1 gilt jedoch

5.1 nicht im Falle einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz,

5.2 nicht im Falle eines eigenen vorsätzlichen Handelns der Messe Stuttgart oder eines vorsätzlichen Handelns ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen,

5.3 nicht im Falle eines eigenen grob fahrlässigen Handelns der Messe Stuttgart oder eines grob fahrlässigen Handelns ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen,

5.4 nicht im Falle eines Schadens aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, der auf einer eigenen schuldhaften Pflichtverletzung der Messe Stuttgart oder einer schuldhaften Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruht sowie

5.5 nicht im Falle der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) durch die Messe Stuttgart, ihre gesetzlichen Vertreter oder ihre Erfüllungsgehilfen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Aktionsteilnehmers schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt gerade zu gewähren hat; wesentlich sind ferner solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Aktionsteilnehmer regelmäßig vertraut hat und vertrauen darf.

5.6 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Gewinnspieleilnehmers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

5.7 Der Teilnehmer stellt Facebook von jeder Haftung frei.
 

6. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel

6.1 Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.

6.2 Erfüllungsort ist Stuttgart.

6.3 Gerichtsstand ist das Amtsgericht oder das Landgericht Stuttgart, sofern der Aktionsteilnehmer Kaufmann ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Der Messe Stuttgart bleibt es jedoch vorbehalten, gerichtliche Schritte auch am allgemeinen Gerichtsstand des Aktionsteilnehmers einzuleiten.

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