Teilnahmebedingungen für das DanceWorld-Gewinnspiel
Die Landesmesse Stuttgart GmbH & Co. KG, Messepiazza 1, 70629 Stuttgart – im Folgenden auch LMS genannt - führt auf ihrem Instagram-Kanal @fruehjahrsmessen_stuttgart ein Gewinnspiel im Zeitraum 14.04.-20.04.2025 bis 23.59 Uhr durch. Die Teilnahme an dem Gewinnspiel und dessen Durchführung richtet sich ausschließlich nach den nachfolgenden Teilnahmebedingungen.
1. Veranstalter, Teilnahmeberechtigung, Gewinn, Rechtsweg
1.1 Veranstalter des Gewinnspiels ist die Landesmesse Stuttgart GmbH & Co. KG, Messepiazza 1, 70629 Stuttgart. Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Meta und wird in keiner Weise von Meta gesponsert, unterstützt oder organisiert.
1.2 Teilnahmeberechtigt sind volljährige Abonnenten der Instagram-Kanäle @fruhejharsmessen_stuttgart und @dance_world_stuttgart mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (nachfolgend als „Teilnehmender“ bezeichnet). Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der LMS sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
1.3 Der Gewinn besteht aus 1x2 DayPass für die DanceWorld Stuttgart am 25.04.2025 und 1x2 Day Pass für die DanceWorld Stuttgart am 27.04.2024.
Durch den Gewinn entstehende (Folge-) Kosten wie z.B. Anreise, etc. sind nicht vom Gewinn umfasst.
1.4 Eine Barauszahlung des Gewinns erfolgt nicht.
1.5 Der Rechtsweg ist hinsichtlich der Entscheidung über den zu vergebenden Gewinn sowie die Entscheidung über das Vorliegen der Teilnahmevoraussetzungen des ausgeschriebenen Gewinnspiels bis auf grobe Entscheidungs- und Verfahrensfehler ausgeschlossen.
2. Teilnahme
2.1 Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist erforderlich, dass der Teilnehmende den Instagram-Kanälen @fruhejharsmessen_stuttgart und @dance_world_stuttgart, seinen /ihren favorisierten Workshop am Freitag oder Sonntag kommentiert und die elektronische Übermittlung der Informationen per Instagram an die LMS.
2.2 Die Teilnahme ist freiwillig, kostenfrei und nicht vom Erwerb einer Ware oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung von der LMS abhängig.
3. Ausschluss vom Gewinnspiel
3.1 Die LMS behält sich in den nachfolgenden Fällen das Recht vor, Personen von dem Gewinnspiel auszuschließen:
a) bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen;
b) bei Inanspruchnahme unerlaubter Hilfsmittel sowie bei Verschaffung von Vorteilen durch Manipulation o.ä.;
c) bei unwahren Angaben im Rahmen der Anmeldung;
d) bei mehrfacher Teilnahme.
4. Durchführung und Abwicklung
4.1 Die Ermittlung des Gewinners erfolgt nach Ablauf des Teilnahmezeitraums (20.04.2025, 23.59 Uhr) durch die LMS im eigenen Ermessen.
4.2 Der Gewinner wird im Anschluss per Direktnachricht über Instagram benachrichtigt.
Die beim Gewinner hierbei angefragten Daten wie Name, Vorname und E-Mail-Adresse werden ausschließlich dazu verwendet, dem Gewinner den Gutschein zuzusenden, und im Anschluss an die Veranstaltung gelöscht. Weitere Datenschutzhinweise sind zu finden unter www.messe-stuttgart.de/datensschutz.
5. Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels
Die LMS behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit kann die LMS insbesondere dann Gebrauch machen, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann.
6. Haftungsausschluss
Die LMS haftet nur für Schäden, die durch Arglist, vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln der LMS, ihrer gesetzlichen Vertreter, MitarbeiterInnen und sonstigen Erfüllungsgehilfen verursacht werden und im Falle eines schwerwiegenden Organisationsverschuldens.
Im Übrigen ist eine Haftung der LMS, ungeachtet der konkreten Rechtsnatur der Ansprüche (z.B. deliktische Ansprüche, Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen) ausgeschlossen.
Dieser Haftungsausschluss gilt jedoch nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Handlung der LMS, ihrer gesetzlichen Vertreter, MitarbeiterInnen oder Erfüllungsgehilfen beruhen, bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie im Hinblick auf von der LMS abgegebenen Garantien, insbesondere garantierter Beschaffenheiten. Die LMS haftet auch, wenn sie bei dem Gewinnspiel ein besonderes Vertrauen für sich in Anspruch genommen hat oder sich bei der Entstehung des Schadens ein ausschließlich von ihr beherrschbares Risiko verwirklicht hat.
Eine Änderung der Beweislast ist mit dieser Haftungsfreizeichnung nicht verbunden.