Teilnahmebedingungen der Messe Stuttgart für das LEGO® Gewinnspiel der Spielemesse
Die Landesmesse Stuttgart GmbH, Messepiazza 1, 70629 Stuttgart, bietet auf der Internetseite der Spielemesse ein Gewinnspiel an. Die Teilnahme kann vom 09.11.2022 - 15.11.2022 über die Internetseite der Spielemesse auf www.messe-stuttgart.de/spielemesse erfolgen. Die Teilnahme an dem Gewinnspiel und dessen Durchführung richtet sich nach den nachfolgenden Teilnahmebedingungen.
§ 1 Veranstalter, Teilnahmeberechtigung, Gewinn
(1) Veranstalter des Gewinnspiels ist die Messe Stuttgart.
(2) Teilnahmeberechtigt sind volljährige Personen mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (nachfolgend als „Teilnehmer“ bezeichnet).
(3) Der Teilnehmer ist für die Richtigkeit seiner Angaben, insbesondere seiner E-Mail- und Postadresse, selbst verantwortlich.
(4) Die Gewinner des Gewinnspiels werden im Losverfahren ermittelt.
(5) Eine Barauszahlung der Gewinne erfolgt nicht.
§ 2 Teilnahme
(1) Die Teilnahme an dem Gewinnspiel erfolgt über die Registrierung des Teilnehmers online, die Auswahl des Wunschgewinns und die elektronische Übermittlung der Informationen an die Messe Stuttgart. Näheres hierzu ist in § 4 geregelt.
(2) Die Teilnahme ist nicht von dem Erwerb eine Ware oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung von der Messe Stuttgart abhängig.
§ 3 Ausschluss vom Gewinnspiel
(1) Die Messe Stuttgart behält sich in den nachfolgenden Fällen das Recht vor, Personen von dem Gewinnspiel auszuschließen:
a) bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen;
b) bei Inanspruchnahme unerlaubter Hilfsmittel sowie bei Verschaffung von Vorteilen durch Manipulation o.ä.;
c) bei unwahren Angaben im Rahmen der Anmeldung.
§ 4 Durchführung und Abwicklung
(1) Eine Teilnahme an dem Gewinnspiel setzt voraus,
a) dass die Pflichtangaben (Vor-, Nachname, Anschrift und E-Mail-Adresse) vollständig ausgefüllt werden und
b) dass die Teilnehmer die Teilnahmebedingungen gelesen und akzeptiert haben und
c) dass ein Wunschgewinn ausgewählt wird.
(2) Die Pflichtangaben werden ausschließlich zur Benachrichtigung der Gewinner und zum Versand der Gewinne genutzt.
(3) Die Teilnahme ist ausschließlich über das digitale Formular möglich. Eine anderweitige Teilnahme an dem Gewinnspiel ist nicht zugelassen und wird dementsprechend nicht bearbeitet bzw. nicht berücksichtigt.
(3) Die Gewinner werden von der Messe Stuttgart per E-Mail benachrichtigt.
§ 5 Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels
Die Messe Stuttgart behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit kann die Messe Stuttgart insbesondere dann Gebrauch machen, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann. Wird eine Beendigung von einem Teilnehmer verursacht, ist die Messe Stuttgart berechtigt, von diesem den durch die Beendigung entstandenen Schaden ersetzt zu verlangen.
§ 6 Haftung, Freistellung
(1) Die Haftung der Messe Stuttgart gegenüber den Teilnehmern ist wie folgt beschränkt: Im Grundsatz ist die Haftung der Messe Stuttgart, ihrer gesetzlichen Vertreter und ihrer Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gemäß Satz 1 gilt jedoch
a) nicht im Falle einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz,
b) nicht im Falle eines eigenen vorsätzlichen Handelns der Messe Stuttgart oder eines vorsätzlichen Handelns ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen,
c) nicht im Falle eines eigenen grob fahrlässigen Handelns der Messe Stuttgart oder eines grob fahrlässigen Handelns ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer
Erfüllungsgehilfen,
d) nicht im Falle eines Schadens aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, der auf einer eigenen schuldhaften Pflichtverletzung der Messe Stuttgart oder einer schuldhaften Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruht sowie
e) nicht im Falle der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) durch die Messe Stuttgart, ihre gesetzlichen Vertreter oder ihre Erfüllungsgehilfen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die die Messe Stuttgart nach Inhalt, Natur und Zweck des Vertrages zu gewähren hat und auf deren Erfüllung der Teilnehmer regelmäßig vertraut und vertrauen darf, weil sie die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung überhaupt erst ermöglichen (Kardinalpflichten).
Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Teilnehmers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
§ 7 Datenschutz
(1) Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist die Angabe persönlicher Daten erforderlich (Pflichtangaben). Diese Daten werden ausschließlich zum Zweck der Durchführung des Gewinnspiels (Benachrichtigung des Gewinners) und auf der Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO erhoben, gespeichert und genutzt.
Nach Ablauf des Gewinnspiels werden Ihre Daten gelöscht. Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist die Landesmesse Stuttgart GmbH, Messepiazza 1, 70629 Stuttgart, E-Mail: datenschutz(at)messe-stuttgart.de, Telefon: 0711 18560 0. Eine Datenübermittlung an Dritte findet nicht statt.
(2) Ihre Rechte: Nach den gesetzlichen Vorschriften haben Sie das Recht auf Auskunft seitens des Verantwortlichen über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO) und in bestimmten Fällen das Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) oder Löschung (Art. 17 DSGVO) oder auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) sowie auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO). Sie haben zudem das Recht auf Beschwerde beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Königsstraße 10 a, 70173 Stuttgart, Postfach 10 29 32 70025 Stuttgart, Tel.: 0711/615541-0, FAX: 0711/615541-15, E-Mail: poststelle(at)lfdi.bwl.de als zuständige Aufsichtsbehörde.
(3) Angaben zum Datenschutzbeauftragten: datenschutz süd GmbH, Wörthstraße 15, 97082 Würzburg, E-Mail: office(at)datenschutz-sued.de, Telefon: 0931 30 49 76 0.
§ 8 Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
(1) Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Messe Stuttgart und dem Teilnehmer kommt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland zur Anwendung.
(2) Erfüllungsort ist Stuttgart.
(3) Gerichtsstand ist, je nach sachlicher Zuständigkeit, das Amtsgericht Stuttgart oder das Landgericht Stuttgart, sofern der Teilnehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Der Messe Stuttgart bleibt es jedoch vorbehalten, gerichtliche Schritte auch am allgemeinen Gerichtsstand des Teilnehmers einzuleiten.
§ 9 Nebenabmachungen, Salvatorische Klausel
(1) Nebenabmachungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie schriftlich mit der Messe Stuttgart erfolgen, bzw. von der Messe Stuttgart schriftlich bestätigt werden.
(2) Diese Teilnahmebedingungen bzw. dieser Vertrag bleiben auch dann gültig, wenn einzelne Bestimmungen sich als ungültig erweisen sollten. Die bestreffende Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem ursprünglich angestrebten (wirtschaftlichen) Zwecke soweit wie möglich entspricht.