Akkreditierungs-Richtlinien
Als Messeveranstalterin wollen wir Medienschaffenden den Zugang zu Informationen über unsere Veranstaltungen und unser Unternehmen mit Hilfe einer Akkreditierung erleichtern. Eine Akkreditierung erfolgt ausschließlich zum Zwecke der journalistischen Berichterstattung.
Eine Medien-Akkreditierung können erhalten:
Personen aus dem In- oder Ausland, die ihre journalistische (auch fotojournalistische) Tätigkeit (mit Bezug zum jeweiligen Messethema) folgendermaßen nachweisen können:
a) durch Vorlage eines gültigen Presseausweises eines in- oder ausländischen Journalistenverbandes,
b) durch Vorlage von Namensartikeln, die zum Zeitpunkt der Veranstaltung nicht älter als sechs Monate sind,
c) durch Vorlage eines Impressums, in dem sie als Redakteurin bzw. Redakteur, ständige redaktionelle Mitarbeitende oder Autorin bzw. Autor genannt sind, und das zum Zeitpunkt der Veranstaltung nicht älter als drei Monate ist,
d) durch Vorlage eines schriftlichen Auftrages einer Voll-Redaktion im Original mit Bezug zur aktuellen Messe,
e) mittels eines Weblinks zu einer Online-Publikation, die in der jeweiligen Branchen-Community etabliert ist und eine angemessene Reichweite vorweisen kann. In diesen Fällen ist eine Vorab-Akkreditierung wegen erhöhten Prüfungsaufwandes erforderlich. Solche Online-Medien müssen seit mindestens drei Monaten existieren, regelmäßige Einträge vorweisen und der letzte Text mit Bezug zum Messethema darf höchstens drei Monate alt sein. (In Einzelfällen kann es separate ausführlichere Akkreditierungsregeln für Bloggerinnen und Blogger und einen separaten Status für Bloggerinnen und Blogger geben.)
f) durch Vorlage eines höchstens sechs Monate alten Beleges, dass sie für Medien an Universitäten, (Fach-)Hochschulen oder Schülerzeitungen arbeiten, oder durch Vorlage eines gültigen Ausweises einer Studenten- bzw. Jugendpresseorganisation oder durch Vorlage einer schriftlichen Bestätigung der Universität, (Fach)Hochschule, Schule, welche die redaktionelle Tätigkeit für das Universitäts-, Hochschulmagazin oder der Schülerzeitung bestätigt.
Wir weisen darauf hin, dass die Vorlage eines Presseausweises in der Regel keine alleinige Grundlage für eine Akkreditierung ist. Die Messeveranstalterin behält sich vor, weitere Nachweise zur Überprüfung der journalistischen Tätigkeit gemäß den Punkten a – f anzufordern.
Die Legitimationen sollten in deutscher oder englischer Sprache vorgelegt werden. Die Messeveranstalterin behält sich im Einzelfall vor, zusätzlich die Vorlage eines gültigen Personaldokumentes mit Lichtbild zu fordern. Ein Recht auf Akkreditierung besteht nicht. Gegebenenfalls macht Die Messeveranstalterin von ihrem Hausrecht Gebrauch.
Folgende Personengruppen werden nicht akkreditiert:
- Personen ohne journalistische Legitimation, wie z. B. Kundenbetreuerinnen bzw. Kundenbetreuer, Sales Management, Anzeigenleitung oder Webmaster, PR-Beratung sowie private Begleitpersonen
- Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland, die einen ausländischen Presseausweis vorlegen
- Personen, die einen schriftlichen Auftrag eines/r freien Medienschaffenden vorlegen
- Personen, die ausschließlich privat in sozialen Netzwerken aktiv sind
Stand: 12. November 2024